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Die (neue) GAP – und was sie für die Grünlandbetriebe bedeutet!
Gemeinsame AgrarPolitk - Traktor auf dem Feld

Die (neue) GAP – und was sie für die Grünlandbetriebe bedeutet!

Geschrieben von Nina Rittweg

Die Gemeinsame Agrar-Politik, kurz GAP, wird von der EU herausgegeben und legt die Ziele für die Landwirtschaft der gesamten EU fest. Damit diese Ziele erreicht werden, steht ein großes Budget zur Verfügung. Wie aber funktioniert die GAP genau?

Die Antwort darauf finden Sie im ersten Teil dieses Artikels – im zweiten Teil erfahren Sie, welche konkreten Konsequenzen die GAP für Grünlandbetriebe bringt!

Was genau ist die GAP?

Die GAP ist zwar jedem ein Begriff - aber was steckt genau dahinter?

Landwirtschaft geht uns alle an und kann nur dann funktionieren, wenn alle Länder der europäischen Gemeinschaft an einem Strang ziehen – und die Bedingungen dafür werden in der GAP festgelegt. Im sogenannten Trilog treffen sich daher EU-Kommission, der europäische Rat und das Europäische Parlament und verhandeln gemeinsam die Rahmenbedingungen und Ziele der Gesamt-Europäischen Landwirtschaft für die nächsten Jahre.

Die großen Ziele der GAP waren ursprünglich:

  • Die Steigerung der Produktivität,
  • die Erhaltung eines fairen Lebensstandards der landwirtschaftlich arbeitenden Bevölkerung,
  • die Stabilisierung der Märkte,
  • die Versorgungssicherheit und
  • für leistbare Lebensmittel für uns alle.

Über die Jahre kamen dann noch drei weitere Ziele hinzu:

  • Tierwohl,
  • Umwelt- und Tierschutz und
  • die ländliche Entwicklung.

Es geht um richtig viel Geld!

Mal wieder nur Floskeln und wage Ziele?

Nein, ganz im Gegenteil: Die GAP entscheidet über die Verwendung von 387 Milliarden Euro – das entspricht beinahe einem Drittel des gesamten EU-Haushaltes!

Dieses Geld wird in der aktuellen GAP-Periode (2020-2027) über 7 Jahre hinweg an die Mitgliedsstaaten ausgeschüttet. Für Deutschland heißt das für die Jahre 2023-2027, dass die EU knapp 6 Milliarden Euro Förderung jährlich für die deutsche Landwirtschaft bereitstellt.

Wofür wird das GAP-Budget verwendet?

Diese 6 Milliarden Euro teilen sich auf zwei die bekannten Säulen auf: 4,424 Milliarden Euro entfallen auf die erste Säule, also auf die Direktzahlungen. Diese wiederum sind aufgeteilt in die pauschale Flächenförderung und die Ökoregelungen. Zusätzlich werden dann noch einmal 1,485 Milliarden Euro für die zweite Säule bereitgestellt, also für die ländliche Entwicklung. Deutschland selbst stockt dieses Budget zusätzlich um eine dreiviertel Milliarde auf, sodass hier insgesamt 2,228 Milliarden zur Verfügung stehen.

In der untenstehenden Grafik ist die Aufteilung gut nachvollziehbar:

Budget der GAP in Deutschland für das Jahr 2023

Die neue GAP 2023 - und ihre Auswirkungen

Von der neuen GAP reden wir deshalb, weil nach zwei Jahren Laufzeit die Ziele überarbeitet und an die bisherigen Reaktionen und neuen Herausforderungen angepasst wurden. Zum 01.01.2023 trat also eine überarbeitete Version der GAP in Kraft.

Die Ziele der GAP sind im Großen und Ganzen gleichgeblieben, aber dennoch hat sich strukturell sowie im Detail einiges verändert. Beispielsweise ist die „Basisprämie“ durch die „Einkommensgrundstützung“ ersetzt worden und die Anforderungen dafür sind nun anders als bisher. Außerdem wurde den Ländern selbst mehr Verantwortung für die Umsetzung übertragen. Diese haben nun im sogenannten „Strategieplan“ die Rahmenrichtlinien der EU umzusetzen. Der deutsche Strategieplan wurde am 21.11.2022 von der EU genehmigt und trat zum Jahreswechsel in Kraft.

Was sich geändert hat und was das für Grünlandbetriebe bedeutet, erfahren Sie hier im zweiten Teil!

Die Architektur der neuen GAP 2023

Strukturell hat sich einiges verändert in der neuen GAP. Die erste und zweite Säule bleiben zwar erhalten, doch die Zusammensetzung der ersten Säule ist neu strukturiert worden. Die Bausteine der neuen GAP finden Sie in der untenstehenden Grafik dargestellt.

Die Bausteine der neuen GAP

Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (ehemals Basisprämie)

Die Basisprämie von 173 €/ha sinkt nun auf etwa 155 €/ha Einkommensgrundstützung (157 €/ha in 2023 bis 147 €/ha in 2026) – und ist an neue Bedingungen geknüpft. Diese „Konditionalitäten“ sind in den GLÖZ (guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand) und den GAB (Grundanforderungen an die Betriebsführung) festgelegt und verpflichtend. Es gibt 9 GLÖZ-Standards, welche allesamt eingehalten werden müssen. Folgende Neuerungen haben die größten Auswirkungen auf die Bewirtschaftung von Dauergrünland:

Gewässerrandstreifen (GLÖZ 4) 

Beim Ausbringen von Düngern und Pflanzenschutzmitteln muss ein Pufferstreifen von drei Metern eingehalten werden. Ausnahmen sind möglich, müssen aber vom betreffenden Bundesland erteilt werden und sind in „roten Gebieten“ nicht vorgesehen.

Wichtig zu wissen: Die Flächen von GLÖZ 4 und GLÖZ 8 können unter Umständen kombiniert werden.

Bodenbedeckung im Winter (GLÖZ 6) 

Vom 15. November bis zum 15. Januar müssen nur noch 80 % der Flächen bedeckt sein. Möglich ist dies mit einer Winterung, einer Zwischenfrucht, einer mehrjährigen Kultur oder einer unbearbeiteten Stoppelbrache (inkl. Mais). Auch eine Mulchschicht soll gelten, ebenso wie eine Abdeckung durch Folien oder Netzte, aber bearbeitete, unbegrünte Flächen sind tabu. Spezialregelungen gelten für frühe Sommerkulturen und schwere Böden, andere Ausnahmen sind nicht möglich.

gültig ab Herbst 2023

Fruchtwechsel (GLÖZ 7) 

Auch hier wurden die Regelungen etwas gelockert. Es muss nun noch auf 66 % der Flächen ein jährlicher Fruchtwechsel stattfinden, auf dem Rest der Flächen erst nach drei Jahren. Die 66 % werden noch weiter unterteilt: Auf 33 % muss die Hauptfrucht jährlich wechseln, aber auf den übrigen 33 % gilt diese Bedingung auch dann als erfüllt, wenn eine Zwischenfrucht oder Untersaat ausgebracht wird. Ausnahmen gelten natürlich für Brachen, mehrjährige Kulturen, einige bestimmte Früchte wie Roggen oder Tabak und Ökobetriebe.
Wichtig: Die Regelungen wurden vorerst ausgesetzt und gelten daher erst ab 2024.

Stilllegung von Ackerflächen (GLÖZ 8) 

Der Mindestanteil für die Stilllegungsflächen ist auf 4 % festgelegt worden, angerechnet werden nur Brachen > 0,1 ha (wichtig für die Kombination mit den Flächen aus GLÖZ 4). Einige Landschaftselemente wie Hecken oder Gehölze können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden. Dabei musste bisher unmittelbar nach Ernte der Hauptkultur eine Selbstbegrünung erfolgen, jetzt darf auch aktiv begrünt werden, jedoch nicht mit einer Reinsaat aus landwirtschaftlichen Kulturen. Nur im Falle der aktiven Begrünung ist eine Bodenbearbeitung zulässig. Gültig ist diese Regelung ab 2024.

Exkurs: Auf den 4 % Brachflächen können in 2023 noch Getreide, Sonnenblumen oder Leguminosen (aber weder Mais noch Soja) angebaut werden, hierfür gibt es jedoch einige zusätzliche Bedingungen (GAPAusnV).

Grünlandbetriebe (mehr als 75 % Gründlandanteil) sowie Kleinbetriebe (weniger als 10 ha Ackerland) sind von dieser Bedingung ausgenommen. Sie sind ebenfalls ausgenommen von der nächsten Regelung (ab 50 ha Acker).

Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten GLÖZ 9 und GLÖZ 2 

In diesen Gebieten darf nicht gepflügt werden. Auch Moore und Feuchtgebiete sind besonders zu schützen und unterliegen diesem Verbot (GLÖZ 2). Diese Regelung wird ab 2024 in Kraft treten.

Hinweis: Ökobetriebe waren bisher vom Greening befreit. Das Greening als solches existiert aber nicht mehr – Ökobetriebe müssen daher nun auch die GLÖZ (Ausnahme 7) und GAP einhalten, um die Einkommensgrundstützung zu erhalten.

Umverteilungsprämie

Gute Nachrichten gibt es bei der Umverteilungsprämie: Statt den ersten 46 ha werden nun die ersten 60 ha besonders gefördert und zwar mit 69 € für die ersten 40 ha und weiteren 41 € für 41-60 ha. Je nach Betrieb wird diese Prämie also knapp doppelt so hoch ausfallen wie bisher.

Junglandwirtprämie

Hier hat sich wirklich etwas getan! Die Junglandwirtprämie wurde von nur 44 € auf satte 115 € angehoben, außerdem auch die Fläche von 90 ha auf 120 ha. Damit hat sich die maximal mögliche Förderung mehr als verdreifacht auf 13.800 € statt wie bisher 3960 €. Dafür stehen in Deutschland ab jetzt 147,8 Mio. Euro jährlich zur Verfügung statt ehemals 51 Mio. €. Förderfähig sind Landwirte bis zu einem Alter von 40 Jahren in den ersten 5 Jahren nach der Betriebsauf- oder Übernahme, die neuerdings aber zusätzlich eine Berufsqualifikation vorweisen können.

Gekoppelte Tierprämien

Wer mindestens 3 Mutterkühe oder mindestens 6 Mutterschafe und Mutterziegen, dafür aber keine milchliefernden Tiere hält, kann mit gekoppelten Prämien rechnen. Es entfallen 78 € pro Mutterkuh und 35 € für jedes Mutterschaf und jede Mutterziege, auch ohne Weidegang.

Die große Neuerung: Öko-Reglungen / Eco-Schemes

Die neuen, freiwilligen Ökoregelungen aus der ersten Säule des GAP gelten jeweils für ein Jahr und müssen dann neu beantragt werden. Es werden sieben Einzelmaßnahmen angeboten, die in der nachfolgenden Tabelle dargestellt sind und für die insgesamt etwa eine Milliarde Budget zur Verfügung steht. Prämiert werden hier unter anderem eine freiwillige Stilllegung weiterer Flächen, Blühstreifen, Altgrasstreifen auf Dauergrünland oder Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel.

  Prämie in €/ha
1. Flächenbereitstellung für Diversität
zusätzliche Stilllegung im Sinne des GLÖZ 8

5 %

6 %

7-10 %

1300

500

300
Stilllegung mit zusätzlicher Aufwertung zur Blühfläche oder Blühstreifen

5 %

6 %

7-10 %

1450

650

450
Blühstreifen oder -flächen in Dauerkulturen 150

Altgrasstreifen – oder flächen im DGL

Größe: 1-6 % des DGL und maximal 20 % pro Schlag. Angerechnet wird erst ab einer Größe von 0,1 ha.

Ab dem 1. September des Antragsjahres können die Flächen wieder beweidet und gemäht werden. Mulchen, Düngen und Pflanzenschutzmittel sind untersagt, im ersten Jahr auch das Pflügen. Die Fläche kann dann noch ein weiteres Jahr als Altgrasstreifen gefördert werden.

1 %

1-3 %

3-6 %

900

400

200
2. Vielfältige Kulturen
mind. 5 Hauptkulturarten mit jeweils 10-30 % der Gesamtfläche, davon mind. 10 % Leguminosen und max. 66 % Getreide45
3. Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftung
zwischen 2-35 % Gehölzfläche, Maße und Abstände sind vorgegeben60
4. Extensivierung des Dauergrünlandes
Auf dem Betrieb müssen zwischen 0,3 und 1,4 RGV/ha gehalten werden. Gedüngt werden darf mit Dunganfall von max. 1,4 RGV/ha, neue Drainagen oder Pflanzenschutzmittel sind nicht erlaubt.

115 (2023)

100 (2026)
5. Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von DGL
Mit Nachweis von mindestens 4 regionalen Kennarten, die in den Listen der jeweiligen Bundesländer zu finden sind. Pflegemaßnahmen und Nachsaaten sind zulässig, aber keine weitere Bodenbearbeitung.

240 (2023 & 2024)

225 (2025)

210 (2026 & 2027)
6. Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel

in bestimmten Zeiträumen, je nach Kultur unterschiedlich

Für Dauergrünland kann die ÖR6 nicht beantragt werden.

auf Acker- oder Dauerkulturen

130 (2023) bis 110 (2026)

Grünfutterpflanzen und Futterleguminosen50
7. Landbewirtschaftungsmethoden in Natura200-Gebieten
Diese ÖR dient dem Erhalt der Grundwasserspiegel. Die erlaubten Methoden werden durch die Schutzziele bestimmt und beinhalten z.B. keine zusätzlichen Entwässerungsmaßnahmen oder Instandsetzung von Drainagen, keine Auffüllungen, Aufschüttungen oder Abgrabungen40

Wichtig ist hier zu wissen, dass die im ersten Halbjahr 2023 eher zurückhaltend beantragten Prämien für die Öko-Regelungen dazu geführt haben, dass der Topf nicht ausgeschöpft wurde. Diese nicht abgerufenen Mittel werden nun voraussichtlich bis zu 130 % auf die unten angeführten Prämien der Ökoregelungen aufgeschlagen, denn sonst müssen sie an die EU zurückgezahlt werden. Damit werden die Prämien nun zunächst wesentlich attraktiver sein. Welche Prämien um wieviel Prozent erhöht werden, wird aber erst gegen Ende des Jahres klar werden.

Dies ist ab 2024 jedoch nicht mehr erlaubt. Die Bauernverbände drängen daher darauf, die Ökoregelungen deutlich attraktiver zu gestalten. Gefordert wird beispielsweise, eine Grünlandprämie von 50€/ha für eine zweimalige Mahd einzuführen. Auch die Ausnahme in der ÖR6 sollte gekippt werden, sodass der Pflanzenschutzverzicht auch auf Dauergrünland gefördert wird. Vorgeschlagen wurden dafür 20€/ha. Die Prämien für vielfältige Kulturen, wie sie in ÖR2 gefordert werden, müssen ebenfalls deutlich höher ausfallen, um attraktiv zu sein. Hier werden 75€/ha vorgeschlagen. Selbiges gilt für eine Prämienerhöhungen für Blühflächen, hier werden statt der geplanten 200€ mindestens 300€ gefordert. Aus Sicht der Bauernverbände ist auch die Einschränkung, dass hier nur Flächen ab 0,1ha anerkannt werden, als Fehlplanung zu bewerten.

Da nicht zu erwarten ist, dass die geplanten Prämien von über 200 Mio. € für die zusätzlichen Flächenstilllegungen aus ÖR 1a auch nur annährend vollständig abgerufen werden, gehen die Bauernverbände stark davon aus, dass ausreichend Geldmittel für ihre Vorschläge zur Verfügung stünden. Doch die Zeit wird knapp: Die entsprechenden Vorschläge muss Deutschland bis spätestens Mitte September in Brüssel einreichen.

Die Reglungen zum Erhalt von Dauergrünland bleiben

Im Grünland gibt es aber auch einige Regelungen, die wie bisher weiter gelten. Darunter fallen unter anderem auch einige bereits bekannte Bestimmungen zum Erhalt von Dauergrünland, wie zum Beispiel: Grünland auf Ackerland wird nach 5 Jahren ohne Hauptkulturwechsel und ohne Pflügen zu Dauergrünland und Dauergrünland-Neuansaaten bleiben ebenso wie das Umwandeln von Dauergrünland genehmigungspflichtig.

Quo vadis GAP - wie geht es weiter?

Im Fahrplan der aktuellen GAP-Periode steht nun für Ende 2023 zunächst eine Evaluierung der GAP-Strategiepläne im Rahmen des Green Deals durch die EU-Kommission an.

Ab 2024 muss dann jedes Land jährlich einen Leistungsbericht vorlegen und eine Überprüfungssitzung mit der Kommission durchführen. Ab 2025 kann die EU-Kommission im Zuge dessen auch Folgemaßnahmen vorschreiben, hier sind also nächste Änderungen möglich.

FarmCHAMPs-Autorin Nina Rittweg
Autor

Nina Rittweg

Über Nina Rittweg: "Besser geht immer! Als Rindertierärztin stehe ich jeden Tag auf verschiedenen landwirtschaftlichen Betrieben: Ich sehe die Futtertische, die Silos, die Kühe und Kälber - und überall Potential, immer noch ein bisschen besser zu werden. Gerne trage ich mit meinem Wissen aus Studium, Wissenschaft und Praxis dazu bei!"

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